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  Von Herrenstein
  Impfungen und andere wichtige Dinge
 

 

Impfungen



https://www.facebook.com/tierarzt.dirk.schrader.hamburg/videos/564570414068058/



https://www.hundeportal24.eu/gesundheit/hundeimpfungen/#welche




www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/tiere-suchen-ein-zuhause/video-impfung-beim-hund-pro-und-contra-100.html

 




 http://www.welpen.de/service/bodein/impfungen-ein-kritischer-blick/

 







 

Deutsche Tollwutverordnung geändert
Jährliche Tollwutimpfung nicht mehr vorgeschrieben

Tollwutimpfstoffe

Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es seit 2006 auch in Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Inzwischen haben nach unserer Kenntnis alle deutschen Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde die Mehrjahreszulassung. Das betrifft sowohl Tollwuteinzelimpfstoffe als auch solche in Kombinationsprodukten.

Die Impfstoffe von Essex (Rabdomun) und Pfizer (Enduracell) haben bei Katzen eine Zulassung für vier Jahre. Katzenhalter sollten diesen Produkten den Vorzug geben. Tollwutimpfstoffe enthalten Adjuvantien (= die Immunreaktion verstärkende Chemikalien), die im Verdacht stehen, die Bildung von Impfsarkomen zu begünstigen.

Die Impfstoffe von Merial und Intervet sind bei Katzen und Hunden für drei Jahre zugelassen. Der Tollwutimpfstoff von Virbac (einzeln oder in Kombination) ist nach den uns vorliegenden Informationen bei Katzen nur für zwei Jahre zugelassen und bei Hunden für “zwei bis drei” Jahre.

Für Frettchen sind unseres Wissens bedauerlicherweise keine Tollwutimpfstoffe für mehrere Jahre zugelassen. Das liegt nicht daran, daß die Impfung bei Frettchen nur ein Jahr lang schützt. Es hat seinen Grund vielmehr darin, daß kein Hersteller entsprechende Studien gemacht und/oder einen Antrag auf Mehrjahreszulassung für diese Tierart gestellt hat.

Probleme bei der Tollwutimpfung

Tierhalter/innen sollten darauf achten, daß ihre Katzen oder Hunde einen Impfstoff mit möglichst langem Nachimpfintervall erhalten (Hunde: maximal drei Jahre, Katzen: maximal vier Jahre) und daß der Tierarzt den nächsten Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpaß einträgt.

Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpaß zu besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht. Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig wird.

 

Viele Tierhalter/innen haben berichtet, daß Tierärzte nicht bereit sind, auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige Behauptungen vorgebracht. Beispiele:

 

  • Es wird rundweg abgestritten, daß jetzt auch in Deutschland Mehrjahresimpfungen gegen Tollwut rechtlich möglich seien. Das ist nicht wahr (siehe auch den unterstehenden Auszug aus der Tollwutverordnung).
  • Es wird (immer noch) behauptet, es gebe gar keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung. Das ist nicht wahr.
  • Es wird behauptet, die Mehrjahrestollwutimpfstoffe seien schlechter verträglich als Einjahrestollwutimpfstoffe. Das ist nicht wahr, denn es handelt sich um dieselben Produkte wie früher, es wurde nur die Zulassung geändert.
  • Es wird behauptet, daß für den mehrjährigen Impfschutz noch einmal neu grundimmunisiert werden müsse (dh, das Tier müsse zwei Tollwutimpfungen im Abstand von vier Wochen bekommen, egal wie oft es vorher schon gegen T geimpft wurde). Das ist nicht wahr.
  • Es wird behauptet, daß in tollwutgefährdeten Bezirken weiterhin jährlich geimpft werden müsse. Das ist nicht wahr.
  • Es wird behauptet, daß man für Reisen weiterhin eine jährliche Tollwutimpfung benötige. Das ist nicht wahr. Innerhalb der EU werden die Mehrjahrestollwutimpfungen anerkannt (EU-Verordnung 998/2003). Für einige Länder wird darüber hinaus noch ein Labornachweis des Tollwutimpftiters verlangt.
  • Es wird behauptet, daß Jungtiere grundsätzlich mehrmals gegen Tollwut geimpft werden müßten. Richtig ist jedoch, daß bei der Tollwut-Grundimmunisierung der Katzen- oder Hundewelpen entsprechend den Gebrauchsinformationen der Hersteller vorzugehen ist. Bei den meisten Mehrjahresimpfstoffen (Stand: Februar 2007) ist nur EINE Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben (Ausnahme: Virbac-Produkte). Es kann allerdings sein, daß ein Jungtier von einer zusätzlichen Tollwutimpfung profitiert, etwa dann, wenn ein bestimmter Impftiter für die Einreise zum Beispiel nach England durch Labortest nachgewiesen werden muß (0,5 I.E.). Ein bestimmter Tollwutimpftiter wird jedoch nicht verlangt, wenn man das Tier NICHT in ein Land mit Titernachweispflicht mitnehmen möchte. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt KEINEN Mindestimpftiter, sie verlangt nur die ordnungsgemäße Impfung entsprechend den Angaben des Impfstoff-Herstellers, also entsprechend den Beipackzettel-Angaben zur Grundimmunisierung von Jungtieren, bzw. zu den Zeitabständen der Wiederholungsimpfung bei ausgewachsenen Tieren.

Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen eine andere Praxis aufsuchen.

 

Neue Fassung der deutschen Tollwutverordnung:

 

Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMLEV) die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:

 

“Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:

Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)

 

3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung  


Impfen mit Verstand und Augenmaß

von Monika Peichl

Daß die meisten jährlichen Wiederholungsimpfungen bei Haustieren wissenschaftlich unhaltbar sind, pfeifen inzwischen die Spatzen von den Dächern – und es gibt nun sogar neue offizielle Impfempfehlungen des deutschen Tierarztverbandes BPT. Darin werden dreijährliche Impfabstände für die Staupe– und Parvo-Nachimpfung empfohlen. Hepatitis soll nach der Grundimmunisierung der Welpen/Jungtiere gar nicht mehr nachgeimpft werden, Impfungen gegen Zwingerhusten sollen je nach Bedarf gegeben werden. Die Lepto-Impfung wird jedoch, im Gegensatz zu den US-Empfehlungen, zur “core vaccine”, zur Hauptimpfung für alle Hunde, erklärt, die mindestens einmal jährlich gegeben werden müsse.

Manche Tierärzte haben sich die neuen Empfehlungen zu eigen gemacht, andere – vermutlich die Mehrheit – bestehen nach wie vor auf der jährlichen Wiederholung aller Impfungen. Dreijährliche Nachimpfungen gegen Staupe und Parvo sind jedoch auch nur ein Kompromiß. Aus Langzeit-Impftitermessungen und aus Studien mit Belastungsinfektionen bei lange nicht mehr geimpften Hunden weiß man, daß bei diesen Impfungen der Schutz nicht nach drei Jahren abbricht.

Wichtige Impfungen für den Hund und ihre Schutzdauer:

  • Staupe (S): Lebendimpfstoff. Nach Grundimmunisierung (letzte Staupeimpfung beim etwa 14 bis 16 Wochen alten Welpen) hält der Schutz bis zu 15 Jahre, wahrscheinlich lebenslang.
  • Parvo (P): Lebendimpfstoff. Schutzdauer wie bei Staupe.
  • Hepatitis (H): Lebendimpfstoff. Schutzdauer wie bei Staupe und Parvo. Der Erreger kommt in Deutschland so gut wie nicht mehr vor, daher empfiehlt sogar der BPT nach der Grundimpfung der Welpen gar keine Hepatitis-Nachimpfungen mehr. Allerdings gibt es in Deutschland derzeit kaum Impfstoff-Kombinationen für Staupe und Parvo ohne Hepatitis-Komponente.

Impfungen, die verzichtbar sind:

  • Zwingerhustenerreger Parainfluenza-Virus (Pi): Schutzdauer mindestens drei Jahre, Impfstoffe versagen aber relativ häufig; Notwendigkeit der Impfung umstritten, da die Erkrankung meist mild ist und Impfschutz gerade bei höherem Infektionsdruck (viele Hunde auf engem Raum) nicht oder kaum gegeben ist. Pi ist oft in Kombinationsimpfstoffen mit SHP enthalten, es gibt aber auch Kombinationen ohne Pi. Nicht sinnvoll bei Hunden in normaler Einzel- oder Kleingruppenhaltung.
  • Zwingerhustenerreger Bordetella bronchiseptica: Schutzdauer maximal ein Jahr; Impfstoffe versagen häufig; Notwendigkeit aus den gleichen Gründen wie bei Pi umstritten.
  • Leptospirose: Deutsche Impfstoffe bieten nur gegen zwei Leptospiren-Arten Schutz, geimpfte Hunde infizieren sich zunehmend mit anderen Arten. Die Impfstoffe gelten als besonders nebenwirkungsträchtig, vor allem bei Welpen im Alter bis zwölf Wochen. Anders als in den USA gibt es hierzulande nur Lepto-Ganzkeimbakterine. Ganzkeimbakterine werden in der Humanmedizin als “dirty vaccines” bezeichnet, weil sie zu viele verschiedene Antigene enthalten, die Nebenwirkungen bis hin zu dauerhaften Hirnschäden verursachen können. Beispiel. Der nicht mehr gebräuchliche Ganzkeim-Keuchhustenimpfstoff für Kinder enthielt etwa 3000 verschiedene Proteine, die modernen Keuchhustenimpfstoffe enthalten nur zwei bis fünf, sind also sehr viel “sauberer”. Leptospirose kann, vor allem bei Welpen oder Jungtieren, eine schwere bis tödliche Erkrankung hervorrufen, ist aber, da bakteriell, mit Antibiotika behandelbar. Leptospirose verläuft aber in der Regel klinisch inapparent, dh ohne sichtbare Krankheitssymptome.

Impfungen, von denen abzuraten ist:

  • “Zeckenimpfung”, richtiger: Impfung gegen die von Zecken übertragene Borreliose, eine Bakterieninfektion: Der Impfstoff schützt nur gegen einen kleinen Teil der hierzulande vorkommenden Borrelien, nützt also kaum. Gilt als besonders nebenwirkungsträchtig (= Ganzkeimbakterin), Hundehalter beobachteten sogar epileptische Anfälle nach dieser Impfung. Besser: Guter Zeckenschutz und Hunde nach Spaziergängen untersuchen, ob sie von Zecken befallen sind.

Tollwut:

Tollwutimpfstoffe schützen mindestens drei Jahre. Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung im Dezember 2005 sind jährliche Tollwutimpfungen auch hierzulande NICHT MEHR NÖTIG. Es sind derzeit mehrere Impfstoffe am Markt, die bei Hunden für drei Jahre zugelassen sind, bei einem steht im Beipackzettel “zwei bis drei Jahre”. Hundehalter sollten darauf achten, daß der nächste Impftermin in drei Jahren korrekt im EU-Heimtierpaß eingetragen wird.

Nebenwirkungen von Impfungen:

  • Anaphylaktische (allergische) Reaktionen:
    • schwerer Schock unmittelbar nach der Impfung, muß sofort vom Tierarzt mit Antischockmitteln behandelt werden;
    • Gesichtsödeme, Hauterkrankungen, unstillbarer Juckreiz;
    • Durchfall und Erbrechen (manchmal blutig)
  • andere Reaktionen:
    • Autoimmunerkrankungen: vor allem die autoimmunhämolytische Anämie, eine schwere Blutkrankheit, in den meisten Fällen tödlich; möglicherweise auch Hypothyreose = Autoimmunerkrankung der Schilddrüse, u. a. m.
    • Nervenentzündungen, Lähmungen
    • Enzephalitis durch Staupeimpfvirus (Hirnentzündung, teilweise mit schweren Krampfanfällen, unheilbar; Häufigkeit je nach Art des Staupeimpfstoffs 1 Fall pro 10.000 Impfungen bis 1 Fall pro 100.000 Impfungen)
    • Pannikulitis (Entzündung des Unterhautfettgewebes), Vaskulitis (Entzündung der Blutgefäßwände) u. a. m.
    • Impfsarkom: Tumor an der Impfstelle, bei Katzen relativ häufig, bei Hunden sehr selten

Was tun, wenn der Tierarzt unbedingt impfen will?

Als Tierhalter bestimmen Sie, was an Ihrem Tier gemacht wird. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Achten Sie darauf, daß der Tierarzt Ihren Willen respektiert. Es kommt vor, daß Veterinäre gegen den Willen des Patientenbesitzers Mehrfachimpfungen verabreichen, obwohl nur eine Tollwutimpfung gewünscht wurde.

Läßt sich feststellen, ob ein Tier noch Impfschutz hat?

Manche Tierhalter kontrollieren den Schutz ihrer Hunde gegen Staupe und Parvo, gelegentlich auch den Tollwutschutz, durch Titermessungen im Labor. (Titerkontrollen für andere Impfungen sind mangels Aussagekraft nicht sinnvoll.) An einer Blutprobe wird untersucht, ob noch Impfantikörper vorhanden sind. Das ist – außer bei der Welpen-Grundimmunisierung zur Kontrolle des Impferfolgs – meistens überflüssig. Denn der Schutz besteht nicht nur aus Antikörpern. Durch Impfungen bilden sich Gedächtniszellen, die sehr lange vorhalten, durch normale Labortests aber nicht bestimmt werden können.

Alle drei Jahre nachimpfen?

Dreijährliche Nachimpfungen sind ebenso willkürlich wie jährliche Impfungen. Menschen werden nicht alle drei Jahre mit Viruslebendimpfstoffen traktiert, und es gibt keinen Beleg dafür, daß das bei Tieren notwendig wäre.

Links:

 

“Meine eigenen Haustiere werden als Welpen ein- oder zweimal geimpft und dann nie wieder, mit Ausnahme der Tollwutimpfung, die alle drei Jahre gegeben wird (...) Ich verfahre nach diesem Programm seit 1974, und es ist weder bei meinen Haustieren noch bei den Haustieren meiner Kinder und

 


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